Die frühzeitige Integration der Außenanlagen- und Erschließungsplanung in das bauliche Gesamtkonzept ist die Voraussetzung für die Erstellung einer genehmigungsrechtlich einwandfreien (abgesicherten) und gestalterisch schlüssigen Planungsgrundlage.

Hierzu gehört die sorgfältige verkehrstechnische Einbindung eines Projekts in seinen räumlichen Zusammenhang ebenso wie z.B. die Prüfung von Retentions- und Versickerungsmöglichkeiten im Hinblick auf ökologische und wirtschaftliche Vorteile.

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